Gut gemeint ist nicht gut gemacht!
Das neue Wassergesetz hätte gute Ansätze. Doch der Gewässer- und Hochwasserschutz wurden von der rechten Parlamentshälfte so auf das nötigste Minimum reduziert, dass es nun nur eine Massnahme gibt. Das Wassergesetz ablehnen und neu überarbeiten.
Der Hochwasserschutz würde zwar neu ins Gesetz geschrieben, jedoch würde nur auf das 100-jähriges Hochwasser geplant. Selbst der Schweizerische Ingenieur- und Architektenverein SIA empfiehlt auf das 300-jährige Hochwasser zu planen.
Durch Journalisten darauf gestellte Fragen an Regierungsrat Kägi meint er, dass es zwar besser sei auf ein 300-jähriges Hochwasser zu planen, er aber hoffe, dass dies nie eintreffe. Prinzip Hoffnung ist hier aber fehl am Platz!
Ich kann mich noch sehr gut an das Hochwasser 2005 erinnern, damals war ich beim Bau einer Brücke im Kanton Luzern beteiligt. Geplant wurde auf ein 100-jähriges Hochwasser – als das Hochwasser 2005 eintraf, wurde das Vorprojekt schleunigst auf ein 300-jähriges Hochwasser korrigiert.
Nun möchte man den gleichen Fehler noch ins Gesetz schreiben nur um die Partikularinteressen Einzelner auf Kosten der Allgemeinheit zu vertreten.
Zurück zum ursprünglichen Entwurf des Regierungsrates
Der Regierungsrat hat ursprünglich einen guten Gesetzesentwurf für das neue Wassergesetz vorgelegt. Die Grünliberalen lehnen das vom Kantonsrat verschlimmbesserte Gesetz ab und fordern einen neuen Entwurf auf Basis des regierungsrätlichen Vorschlages.